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Beitragsordnung


§ 1 Geltungsbereich und Beitragshöhe

1.1.         Die Beitragsordnung ist für alle Mitglieder des Vereins verbindlich. 

1.2.         Der Beitrag ist ein Monatsbeitrag.

1.3.         Er beträgt 1,00 Euro/Monat Mindestbeitrag.

 
§ 2 Zahlungsfristen und Sonderregelungen

 2.1.     Der Beitrag ist im jeweiligen Monat des laufenden Kalenderjahres bis zum                            

           5. des Monats  zu entrichten.

 2.2.    Bei Beginn einer Mitgliedschaft wird der Monatsbeitrag ab dem Eintrittsmonat

          berechnet.


 
§ 3 Inkrafttreten

 Die Beitragsordnung tritt mit Wirkung zum  01.06.2018  in Kraft.

 

 

 

 

 
 
 
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