Beitragsordnung
§ 1 Geltungsbereich und Beitragshöhe
1.1. Die Beitragsordnung ist für alle Mitglieder des Vereins verbindlich.
1.2. Der Beitrag ist ein Monatsbeitrag.
1.3. Er beträgt 1,00 Euro/Monat Mindestbeitrag.
§ 2 Zahlungsfristen und Sonderregelungen
2.1. Der Beitrag ist im jeweiligen Monat des laufenden Kalenderjahres bis zum
5. des Monats zu entrichten.
2.2. Bei Beginn einer Mitgliedschaft wird der Monatsbeitrag ab dem Eintrittsmonat
berechnet.
§ 3 Inkrafttreten
Die Beitragsordnung tritt mit Wirkung zum 01.06.2018 in Kraft.